Personen, die die Anlegestellen oder ein Schiff betreten, sind verpflichtet, beim Ein- und Aussteigen sowie während der gesamten Fahrt die
Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen einzuhalten. Die Fahrgäste sind verpflichtet, den Anweisungen der Schiffsbesatzung Folge zu
leisten.